Beamte
A: muwaẓaffūn. – E: civil servants, officials. – F: fonctionnaires. – R: činovniki. – S: funcionarios públicos. – C: guanyuan
Michael Krätke
HKWM 2, 1995, Spalten 83-95
Der moderne bürgerliche Staat ist ein B-Staat. Wenn Marx und Engels von »B« reden, sind stets Staats-B gemeint. Das ist der Sprachgebrauch des 19. Jh., in dem sich – nach der Französischen Revolution – der »öffentliche Dienst« und das moderne Berufs-B.tum herausbilden. »Offiziere« (zivile und militärische) oder »königliche Bediente«, später auch »Staatsdiener«, heißen alle, die vom Staat bezahlt und für ihn tätig sind. »B« war im 18. Jh. in Preußen/Deutschland die Bezeichnung für Pächter königlicher Domänen, die auch obrigkeitliche Befugnisse hatten. Das Allgemeine Landrecht von 1794 spricht erstmals offiziell auch von »B des Staates« statt von Dienern des Königs / Staates. Seit dem Vormärz wird der B als Inhaber einer B-Stelle im Staatsdienst definiert. […]
Eine systematische Analyse der B.schaft und des Militärs, dieses »fürchterlichen Parasitenkörpers« (18.B), findet sich bei Marx und Engels nicht. Nach Marx bilden die B.n keine besondere Klasse (…); er rechnet sie zu den »ideologischen Ständen« (K I) und bezeichnet sie als »künstliche Kaste«, die »neben den wirklichen Klassen der Gesellschaft« steht (18.B).
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