bürgerliche Gesellschaft
A: al-mudjtam‛ al-madanī. – E: civil society/bourgeois society. – F: société civile/société bourgeoise. – R: graždanskoe obščestvo / buržuaznoe obščestvo. – S: sociedad civil/sociedad burguesa. – C: zichan jieji shehui, shimin shehui
Reinhard Markner
HKWM 2, 1995, Spalten 380-394
Als Mitte der 1980er Jahre im westlichen Deutschland gesagt werden konnte, der Begriff der bG sei »außer Kurs geraten«, »nur noch marxistisch gebräuchlich, in polemisch kritischem Sinn« (Braun 1984), begann der Begriff »civiI society« – zunächst von Vordenkern der osteuropäischen Bürger(rechts)bewegungen ins Spiel gebracht, um einen Spielraum politischen Handelns außerhalb des Staatsapparats zu reklamieren – im englischsprachigen Raum als gemeinsamer Nenner zahlreicher Publikationen zu fungieren (vgl. Keane 1988 u. 1988a, Cohen/Arato 1992). Er bezeichnet hier im Rahmen (links-)liberaler Demokratietheorie die Sphäre der »nicht-staatlichen und nicht-ökonomischen Zusammenschlüsse und Assoziationen auf freiwilliger Basis« (Habermas 1992), einen »Handlungsraum von Handlungsräumen« (Walzer 1992) und »das Ensemble jener Beziehungsnetzwerke, die um der Familie, des Glaubens, der jeweiligen Interessen und einer bestimmten Ideologie willen gebildet worden sind und diesen Raum ausfüllen« (…). Gegen den Vorwurf, im latenten »Antiökonomismus« solcher Entwürfe liege eine (unfreiwillig) affirmative Tendenz (vgl. Heins 1992), steht die Hoffnung, der Terminus könne einen den westlichen Demokratien »normativ immanenten Kritikmaßstab« abgeben (Dubiel 1994).
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