Leiharbeit
A: 'i'āra. – E: subcontracted/temporary labour. - F: travail temporaire. – R: agenstvo. - S: trabajo (de contrato) temporal. – C: jiegong 借工
Oliver Nachtwey
HKWM 8/I, 2012, Spalten 904-911
L ist eine Form der Lohnarbeit, die sich durch einen zeitlich begrenzten Einsatz der Arbeitskraft auszeichnet, in der Regel geringere Löhne als ›reguläre Beschäftigungsverhältnisse‹ aufweist und bei der Kauf und Verkauf der Ware Arbeitskraft durch ›dritte Parteien‹ vermittelt werden. Diese ›Arbeitsvermittler‹ erhalten für ihre Leistung ein Entgelt. Charakteristisch für L ist die zeitliche und räumliche Trennung von Verleih- und Entleihbetrieb und damit eine spezifische Form der Ausübung betrieblicher Herrschaft; strukturierend für Ausprägung und Verallgemeinerung von L ist ihre kontingente rechtliche Regulation und ihr Verhältnis zum sog. Normalarbeitsverhältnis.
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