Aktiengesellschaft
A: sharika musāhima. – E: joint-stock company, corporation. – F: société par actions. – R: akcionernoe obščestvo. – S: sociedad anónima. – C: gufen gongsi
Michael Krätke
HKWM 1, 1994, Spalten 104-119
In der ökonomischen Literatur des 19. Jh. kommt es nicht selten vor, daß die bürgerliche Gesellschaft mit einer A verglichen wird. »Was ist denn die Gesellschaft, wenn nicht eine A, an der ein jeder Anteile besitzt, der eine mehr, der andere weniger?«, fragt Thiers (1848). Meistens wird diese Analogie gebraucht, um entweder eine Beschränkung der aktiven Bürgerrechte auf die Besitzenden als die »wirklichen Anteilseigner« der Gesellschaft oder eine unterschiedlich hohe Steuerbelastung der Bürger zu begründen. Das steht in eigentümlichem Kontrast zu der von Marx häufiger vorgetragenen Ansicht, daß die A.en einen »Übergangspunkt« oder »Durchgangspunkt«, ja geradezu eine »Übergangsform« zum Sozialismus/Kommunismus darstellten (vgl. K III; MEW 29).
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