Anerkennung
A: iʿtirāf. – E: recognition. – F: reconnaissance. – R: priznanie. – S: reconocimiento. – C: chengren
Thomas Laugstien
HKWM 1, 1994, Spalten 249-261
Im Anschluß an Hegel hat sich im pädagogisch, juristisch und moralisch konnotierten Ausdruck A die Dialektik des Selbstbewußtseins reflektiert, »das an der Spiegelung meiner im Bewusstsein eines anderen Subjekts festgemacht sein muß« (Habermas 1968): das Selbstbewußtsein kann laut Hegel »nur als ein Anerkanntes« bestehen (PhG, B IV A).
Als Konstitutionsbegriff des autonomen bürgerlichen Subjekts übernimmt Hegel den Term von Fichte (Siep 1979, Wildt 1983), der ihn vor dem Hintergrund der Vertragstheorien auf die informellen Rechtsbeziehungen der Privateigentümer anwendet. »Also ihr Eigentumsrecht, d.i. das Recht des ausschließenden Besitzes wird vollendet durch die gegenseitige Anerkennung, und findet ohne diese Bedingung nicht statt.« (Grundlage des Naturrechts, 1796, §12) In expliziter Analogie zur völkerrechtlichen A konzipiert Fichte die Selbständigkeit der Personen als ein Derivat der Souveränität der Staaten, die sich, im latenten Kriegszustand befindlich, wechselseitig ihren Besitzstand garantieren. […]
Die Verwendung des Begriffs der A in einem sozialphilosophischen Kontext hat sich aktuell in zwei Rezeptionslinien gespalten. Sie akzentuieren gegensätzlich die von Hegel ausgearbeitete Dialektik des Individuellen und des Gesellschaftlichen, nach der sich individuelles Bewußtsein und Handlungsfähigkeit nur durch die A des anderen (im Doppelsinne) bilden kann: Ich werde meiner ›selbst‹, als eines selbständig agierenden Individuums, nur in dem Maße ›bewusst‹, wie ich auch den anderen als ein solches anerkenne und ›mich‹ so in ihm wiedererkenne. Die damit vollzogene Wendung zu einer »intersubjektiven« Betrachtungsweise hat in den diversen Sozialisationstheorien, aber auch in der Psychoanalyse divergierende Bedeutungen gewonnen. […]
Die zweite, herrschaftskritische Linie akzentuiert spiegelbildlich das darin liegende Moment der freiwilligen Unterordnung, sofern ich die konkreten anderen nur über die vorgängige A jenes verallgemeinerten Anderen als Personen an- und wiedererkennen kann: d.h. über die Instanz des Anderes (l’Autre), der in der Psychoanalyse Lacans die ödipale Versagung repräsentiert, oder durch das (großgeschriebene) SUBJEKT (Sujet) nach der davon inspirierten Ideologietheorie Althussers.
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