Kriegsverbrechen

A: ǧarīmat ḥarb. – E: war crime. – F: crime de guerre. – R: vojennoe prestuplenie. – S: crimen de guerra. – C: zhanzheng fanzui 战争犯罪

Gerd Hankel

HKWM 7/II, 2010, Spalten 2065-2082

Ist Krieg an sich ein Verbrechen, oder beginnt das Verbrechen erst, wenn im durch das ius ad bellum, das Recht zum Krieg, gerechtfertigten militärischen Kampf gegen das ius in bello, das Recht im Krieg, verstoßen wird?

Als Michail Gorbatschow den »radikalen Bruch mit den althergebrachten Vorstellungen von Krieg und Frieden« fordert und Sicherheit als einzig »über politische Lösungen, über Abrüstung« erreichbar definiert (1988), nimmt er den entschiedensten Ansatz zur Verhinderung von K wieder auf: die Ächtung des Krieges überhaupt. Er hat darin viele Vorläufer: Kant, der im Traktat Zum ewigen Frieden für einen »Friedensbund« wirbt, der »alle Kriege auf immer zu endigen« sucht (1795), Fichte, der – im »auf der Woge der Begeisterung für die Französische Revolution« genährten Glauben, »dass der Sturz der Feudalmacht für immer die Wurzeln des Krieges beseitigt hätte« (Losurdo 1991) – den »ewigen Frieden zwischen den Völkern« für möglich hält (1800/1988), Lenin, der im Dekret über den Frieden die Fortsetzung des Weltkriegs als »das größte Verbrechen an der Menschheit« charakterisiert und mit der Revolution »die Arbeiter« vor die Aufgabe gestellt sieht, »die Menschheit von den Schrecken des Krieges und seinen Folgen zu befreien« (1917) – womit er an Engels anknüpft, der 1885 einen »großen Krieg« voraussagt und »ein Blutvergießen und eine Verwüstung und schließlich eine Ermattung wie nie vorher«, wobei dieser Krieg »der letzte« sein werde, denn er gehe mit dem »vollständigen Zusammenbruch des Klassenstaats« einher (an Bebel, 17.11.1885).

Revolutionszeiten und der unmittelbare Eindruck von Kriegsverheerungen bilden den Hintergrund für eine besonders entschiedene Infragestellung des ius ad bellum. Bertha v. Suttners Buch Die Waffen nieder! (1889) mit seiner detaillierten Darstellung der Gräuel des preußisch-österreichischen Krieges 1866 und des deutsch-französischen Krieges 1870/71 erlebt Ende des 19. Jh. eine Auflage von vielen hunderttausend Exemplaren – aber zu Beginn des Weltkrieges 1914, als Krieg keine unmittelbare Erfahrung mehr ist und nur unklare Vorstellungen vom destruktiven Potenzial des technischen Fortschritts herrschen, ist seine Botschaft vergessen. Als Helmut Holtzhauer 1947 unter dem Eindruck des gerade erst zu Ende gegangenen Zweiten Weltkriegs Kants Friedenstraktat mit dem Hinweis darauf, dass es in der NS-Diktatur »auf dem Index der Geheimen Staatspolizei stand«, neu herausgibt, hält er »dem Frieden zu dienen« für »Dienst am Menschen schlechthin«, denn: »Noch weniger wie zu Kants Zeiten erhoffen gegenwärtig die Völker vom Kriege eine Besserung ihrer Lebenslage. Würde doch ein künftiger Krieg die Seinsgrundlage der gesamten Menschheit in hohem Maß gefährden.« (…) Fünfzig Jahre später ist das ius ad bellum in der Staatenpraxis nicht ernsthaft in Frage gestellt.

Das hat Folgen für das ius in bello. Gorbatschows Forderung nach »radikalem Bruch« barg auch die Möglichkeit, das ius in bello aus der Umklammerung, in der es sich durch die jeweils konträren Auffassungen vom ›gerechten Krieg‹ befand, zu befreien und in Anknüpfung an die UN-Charta von 1945 ein unterschiedslos gegen alle Formen von K gerichtetes Völkerrecht zu entwickeln. Die Kriege der USA und Großbritanniens gegen den Irak 1991, der NATO gegen Jugoslawien 1999, eines von den USA geführten Bündnisses gegen den Irak 2003 sowie der 2010 noch immer andauernde, nach den Terroranschlägen vom 11. Sept. 2001 von der NATO eröffnete ›Krieg gegen den Terror‹ machen solche Anstrengungen zunichte. Auf der Grundlage einer Definition der Terroranschläge als ›Krieg‹ und der Form dieses Krieges als ›asymmetrisch‹ entwickelt sich ein auf diese Konfrontation zugeschnittenes neues Bild des ›gerechten Krieges‹, das im Schatten des propagierten Ziels, in Unruheregionen demokratische, zivilgesellschaftlich getragene Strukturen errichten zu wollen, nicht nur den Krieg an sich, sondern auch verschiedenen Arten von K legitimiert.

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