Kritische Justiz
A: 'adāla an-naqdīya. – E: critical justice. - F: justice critique. – R: kritičeskaja justicija. - S: justicia crítica. – C: pipansifa 批判司法
Joachim Perels (Red. JR)
HKWM 8/I, 2012, Spalten 141-146
Die 1968 gegründete Zeitschrift Kritische Justiz (KJ) lehnt sich in ihrem Titel bewusst an die Justiz des Republikanischen Richterbundes der Weimarer Republik an, die 1933 von den Nazis verboten wurde. Sie ging aus dem Arbeitskreis Rechtssoziologie des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS) hervor, der an der Universität Frankfurt/Main seit 1966 regelmäßig tagte. Zu den Gründern der KJ gehörten mit Fritz Bauer und Wolfgang Abendroth »führende Vertreter jener hauchdünnen juristischen Gegenelite der Bundesrepublik, die im politischen Widerstand bzw. in der Emigration das NS-System bekämpft hatten« (Perels 2009). Zum Spektrum zählten von Anfang an auch »linksliberale Vertreter der Rechtslehre, die keine sozialistischen Zielvorstellungen vertraten« (2001). Daraus ergab sich »eine spezifische Verbindung marxistischer Theorie mit einem Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie« (Buckel/Fischer-Lescano/Hanschmann 2008), die zu Spannungen mit grundsätzlich rechtskritischen Tendenzen der Frankfurter Schule und des SDS führten. Als Moment einer kritischen Theorie der Gesellschaft zielt die KJ »von Anbeginn nicht nur darauf, Kritik an der herrschenden Rechtspraxis zu entwickeln, sondern auf die Rechtslehre und auf die Rechtsprechung argumentativ Einfluss zu nehmen« (Perels 2001).
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